Es kann jeden treffen: Fast zwei Millionen Menschen erkranken jedes Jahr an den unterschiedlichsten Krankheiten so schwer, dass sie erst einmal nicht wieder arbeiten können.
Es gibt aber einen Weg, wie man seine Gesundheit und damit auch seine Leistungsfähigkeit langfristig wiederherstellen kann: die medizinische Rehabilitation, kurz Reha genannt.
In Deutschland haben alle Kranken- bzw. Rentenversicherten ein Recht auf Reha. Zum Beispiel als Anschlussbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Heilverfahren bei einem chronischen (dauerhaften) Leiden. Das ist sogar gesetzlich verankert: in den § 26 bis § 32 des Sozialgesetzbuches IX (SGBIX).
Jede Krankheit ist anders. Deshalb wird bei Wicker eine Reha-Behandlung immer ganz genau auf die Bedürfnisse der Patienten abgestimmt. Für jede Form der Reha gilt jedoch, dass sie sich aus unterschiedlichen Therapiebausteinen zusammensetzt.
Diese haben in ihrem Zusammenspiel immer eines zum Ziel: Dem Patienten soll es körperlich und seelisch wieder besser gehen. Damit wollen wir zum Wohle des Patienten den Grundsätzen „Reha vor Rente“ und „Reha vor Pflege“ entsprechen.
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Formen der medizinischen Rehabilitation: die ambulante und die stationäre Reha.
Bei einer stationären Reha bleibt man während der gesamten Dauer der Reha-Maßnahme in der Klinik. In einer Rehabilitationsklinik der Wicker-Gruppe ist man bei Ärzten und Pflegekräften nicht nur fachlich gut aufgehoben, man wird auch sonst bestens umsorgt. Gerade nach einer schweren Krankheit kann es erst einmal sehr gut tun, wenn man sich in einer neutralen Umgebung, ganz unbelastet vom normalen Alltag, um nichts und niemanden kümmern muss.
So kann man sich ganz in Ruhe auf das Gesundwerden konzentrieren.
Im Gegensatz zur stationären Reha ist man bei der ambulanten Reha abends und am Wochenende zu Hause. Ein weiterer Punkt, den man bei der Entscheidung „stationär“ oder „ambulant“ bedenken sollte: Einzelne ambulante Reha-Behandlungen schließen nicht immer direkt aneinander an. Manchmal müssen dazwischen größere Zeitspannen überbrückt werden. Das kann auf Dauer anstrengend werden.
In Deutschland haben Sie nicht nur ein Recht auf Reha, sondern außerdem ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 9 SGB IX). Das heißt, Sie können selbst wählen, in welcher Klinik Sie gerne Ihre Reha machen möchten und diese Ihrem Kostenträger vorschlagen.
Reha-Kliniken haben oft ganz unterschiedliche Schwerpunkte. Sie sollten sich deshalb in jedem Fall eine Klinik aussuchen, deren Leistungen mit Ihrem persönlichen Krankheitsbild übereinstimmen. Anträge downloaden
Wichtig ist außerdem, darauf zu achten, dass Ihre Wunsch-Klinik nach hohen medizinischen Qualitätsstandards behandelt. Alle Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, werden von unabhängigen Stellen mit Zertifikaten ausgezeichnet (Zertifizierung z.B. nach DEGEMED und DIN ISO).
Auch die Lage der Klinik sollten Sie bei Ihrer Wahl berücksichtigen. Denn: Mitunter können Besuche von Verwandten und Freunden zum Behandlungserfolg beitragen. Wenn die gewählte Klinik zum Beispiel eher in der Mitte Deutschlands liegt, dann sind Anfahrtswege und Fahrtzeiten für alle überschaubarer.
Bevor Sie eine Reha antreten können, muss diese erst einmal beantragt werden. Antragsformulare bekommen Sie bei den sogenannten Kostenträgern, wie zum Beispiel der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung oder bei Ihrem Hausarzt.
Alle Vertragsärzte dürfen eine medizinische Rehabilitationsleistung direkt auf einem Formular beantragen. Dies bedeutet für Versicherte, dass der Reha-Antrag über den Hausarzt abgewickelt werden kann.
Privat Versicherte stellen ihren Reha-Antrag formlos über ihren Hausarzt oder dem zuständigen Amtsarzt, sofern Sie beihilfeberechtigt sind. Anträge downloaden
Am besten, Sie füllen Ihren Reha-Antrag gemeinsam mit Ihrem Arzt aus. Ihr Arzt sollte Ihrem Reha-Antrag in jedem Fall einen Befundbericht beilegen, in welchem er ausführlich erläutert, weshalb er bei Ihnen eine Reha-Maßnahme als notwendig erachtet. Auch die Angabe Ihrer Wunschklinik sollte detailliert begründet werden. Natürlich sind wir Ihnen bei der Argumentation bezüglich Ihrer Wunschklinik gerne behilflich.
Sollten Sie sich unsicher sein, welche Versicherung in Ihrem Fall die Kosten übernimmt oder sollten Sie Hilfe brauchen beim Ausfüllen Ihres Reha-Antrages? Rufen Sie uns einfach gebührenfrei an!
Keine Sorge: Ihr Reha-Aufenthalt wird nahezu komplett bezahlt. Ihre Versicherung übernimmt neben den Kosten für Ihre Reha-Behandlungen immer auch die für Ihre An- und Abreise, Verpflegung und Unterbringung. Aber egal, in welcher Klinik Sie Ihre Reha machen – Sie müssen im Regelfall täglich 10 € zuzahlen, pro Reha-Woche also jeweils 70 €.
Falls dieser Betrag für Sie als Patient finanziell nicht zumutbar ist, kann in Sonderfällen eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Sie wünschen hierzu nähere Informationen? Rufen Sie uns einfach gebührenfrei an!
Selbstverständlich müssen Sie für Ihren Reha-Aufenthalt keinen Urlaub nehmen! Sie gelten in dieser Zeit als arbeitsunfähig. Ihr Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, Ihnen bis zu einer Dauer von sechs Wochen Ihren Lohn weiterzuzahlen.
In Deutschland haben Sie ein gesetzlich verankertes Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX). Das bedeutet: Sie haben das Recht, Ihrem Kostenträger mitzuteilen, in welcher Klinik Sie Ihre Reha durchführen möchten.
Dennoch kann es vorkommen, dass Ihr Kostenträger Ihre Wunschklinik nicht akzeptiert oder Ihren Reha-Antrag sogar ablehnt. In beiden Fällen können Sie jedoch gegen die Ablehnung vorgehen.
Sie haben das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung Ihrer Versicherung einzulegen. Wer einen Widerspruch einlegt, ist erfahrungsgemäß häufig gleich beim ersten Mal erfolgreich.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrem Widerspruch ganz gezielt auf die Ablehnungsbegründung eingehen.
Dabei ist es sicher von Vorteil, wenn Sie sich von jemandem helfen lassen, der sich damit auskennt! Jeder Fall ist anders: Deshalb bieten wir Ihnen gerne an, sich in einem persönlichen Gespräch von unseren Wicker Mitarbeitern beraten zu lassen.
Wer Ihr Kostenträger ist, das ist abhängig von vielen verschiedenen Faktoren. In der Regel kann nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden:
Falls Sie sich in Ihrem Fall unsicher sind, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach gebührenfrei an!
Ihr Kostenträger trägt alle anfallenden Aufwendungen für Ihre Reha. Das heißt, neben den Kosten für Ihre Behandlungen auch die für An- und Abreise, Verpflegung und Unterbringung. Sie müssen im Regelfall während der gesamten Dauer der Reha einen Betrag von 10 € pro Tag zuzahlen. Falls dieser Betrag einem Patienten finanziell nicht zumutbar ist, kann in Sonderfällen eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Sie wünschen hierzu nähere Informationen? Rufen Sie uns einfach gebührenfrei an!
Das Antragsformular bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger oder bei Ihrem Hausarzt.
Privat Versicherte stellen ihren Reha-Antrag formlos über ihren Hausarzt oder dem zuständigen Amtsarzt, sofern Sie beihilfeberechtigt sind.
Am besten, Sie füllen Ihren Reha-Antrag gemeinsam mit Ihrem Arzt aus. Ihr Arzt sollte Ihrem Reha-Antrag in jedem Fall einen Befundbericht beilegen, in welchem er ausführlich erläutert, weshalb er bei Ihnen eine Reha-Maßnahme als notwendig erachtet.
Auch die Angabe Ihrer Wunschklinik sollte detailliert begründet werden. Natürlich sind wir Ihnen bei der Argumentation bezüglich Ihrer Wunschklinik gerne behilflich.
Den ausgefüllten Antrag reichen entweder Sie selbst oder Ihr behandelnder Arzt bei Ihrem Kostenträger ein.
Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, Sie können Ihrem Kostenträger die Klinik mitteilen, in der Sie Ihre Reha gerne durchführen möchten. Im nächsten Schritt wird Ihr Kostenträger dann darüber entscheiden, ob Ihre Reha genehmigt wird und ob Sie diese in Ihrer Wunschklinik durchführen können. Darauf sollten Sie achten:
Sie haben das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung Ihrer Versicherung einzulegen. Wer einen Widerspruch einlegt, ist erfahrungsgemäß häufig gleich beim ersten Mal erfolgreich.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrem Widerspruch ganz gezielt auf die Ablehnungsbegründung eingehen. Dabei ist es sicher von Vorteil, wenn Sie sich dabei von jemandem helfen lassen, der sich damit auskennt! Jeder Fall ist anders: Deshalb bieten wir Ihnen gerne an, sich in einem persönlichen Gespräch von unseren Wicker Mitarbeitern beraten zu lassen.
Eine Reha-Maßnahme dauert – je nach Art der Vorerkrankung – zwischen drei und sechs Wochen und kann in der Regel alle vier Jahre beantragt werden.
Wir klären mit Ihnen gerne alle Ihre Fragen rund um Ihre Reha bei Wicker.
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